Geförderte Beratung in der aktuellen Krise

Bis zu 4.000 Euro an staatlichen Fördergeldern sichern. Wir helfen Ihnen dabei.

Das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz. BAFA) unterstützt klein- und mittelständische Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland nach deren Gründung. Genauer:

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Nicht antragsberechtigt sind leider:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnliche Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.

Die Höhe der Förderung ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • Unternehmensart
  • Standort des Unternehmens

Beratungen zu folgenden Fragestellungen sind förderungsfähig:

  • wirtschaftliche
  • finanzielle
  • organisatorische
  • personelle
  • speziellen Fragestellungen

Unser Beratungsangebot ist damit förderungsfähig.

Marko Lasnia erfüllt die recht harten Auswahlkriterien der BAFA und ist dort seit Jahren als Berater gelistet. Damit kann Marko auch Sie -bei der Erfüllung der genannten Kriterien- zum Thema Marketing und Agilität gefördert beraten.

Bitte sprechen Sie uns direkt zu Ihren Fördermöglichkeiten an. Wir unterstützen Sie gerne aktiv bei dem Antragsprozess. Aber keine Sorge, viel Papierkram ist für Sie hierzu nicht notwendig.

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